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Riester-Rente mit dicken Bonus vom Vater Staat!

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Vergleichen Sie jetzt kostenlos Tarife zur Riester-Rente Vater Staat schenkt Ihnen jetzt bares Geld -

Staatliche Förderung sichern. Die Riester Rente ist eine sehr interessante Form der privaten Altersvorsorge

auf freiwilliger Basis, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Verschenken Sie

nichts: Als Bonus erhälten Sie jährlich hohe staatliche Zulagen und Steuervorteile. Sie erhalten die volle

staatliche Zulage, wenn Sie bereits vier Prozent Ihres Einkommens in der Riester Rente anlegen möchten.

Ihre beste Riester Rente finden - Kostenlos! Seit Jahren fördert der Staat die private Altersvorsorge,

und zwar unter anderem in Form der so bezeichneten Riester-Rente. Konkret handelt es sich dabei um Zulagen,

die der Bürger einmal im Jahr vom Staat erhalten kann, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt.

Die wichtigsten Bedingungen sind, dass regelmäßige Einzahlungen in einen so genannten Riester-Sparvertrag

vorgenommen werden. Das können beispielsweise ein Banksparplan, eine private Rentenversicherung

oder auch ein riesterfähiger Fondssparplan sein. Als riesterfähig wird ein Finanzprodukt dann bezeichnet,

wenn nach Fälligkeit des Vertrages eine lebenslange Rente gezahlt wird, das Kapital gesichert ist und keine

Auszahlung erfolgt, bevor der Sparer nicht mindestens 60 Jahre alt ist. Da es verschiedene

Sparformen gibt, in welche Sie die Riester-Zulagen einbinden können, ist ein Riester-Rente Vergleich

sinnvoll. Zwar sind alle Riesterprodukte sicher, jedoch unterscheiden sie sich zum Teil auch deutlicher,

was die mögliche Rendite betrifft. Diese und noch andere Unterschiede lassen sich sehr gut in einem online

durchführbaren Riester-Rente Vergleich heraus finden. Um die Zulagen bekommen zu können, müssen Sie

mindestens 60 Euro im Jahr in einen Riester-Sparvertrag einzahlen. Zudem müssen Sie eine

rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Selbständige und Freiberufler bekommen

daher im Normalfall keine Riester-Rente. Möchten Sie die höchstmögliche Grundzulage bekommen,

die 154 Euro pro Jahr beträgt, dann müssen Sie jährlich mindestens vier Prozent Ihres Einkommens (Bruttoeinkommens)

in den Riester-Vertrag einzahlen. Wenn ein Ehepartner einer sozialversicherungspflichtigen

Beschäftigung nachgeht, hat automatisch auch der andere Ehepartner Anspruch auf die Grundzulage.

Sind zudem noch minderjährige Kinder im Haus bzw. bekommen Sie für Ihr Kind/Ihre Kinder noch Kindergeld,

dann erhalten Sie eine weitere Zulage, nämlich die Kinderzulage. Ist das Kind vor 2008 geboren beträgt

diese jährlich 185 Euro, ansonsten sogar 300 Euro im Jahr.