Vergleichen Sie jetzt kostenlos Tarife zur Riester-Rente Vater Staat schenkt Ihnen jetzt bares Geld -
Staatliche Förderung sichern. Die Riester Rente ist eine sehr interessante Form der privaten Altersvorsorge
auf freiwilliger Basis, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Verschenken Sie
nichts: Als Bonus erhälten Sie jährlich hohe staatliche Zulagen und Steuervorteile. Sie erhalten die volle
staatliche Zulage, wenn Sie bereits vier Prozent Ihres Einkommens in der Riester Rente anlegen möchten.
Ihre beste Riester Rente finden - Kostenlos! Seit Jahren fördert der Staat die private Altersvorsorge,
und zwar unter anderem in Form der so bezeichneten Riester-Rente. Konkret handelt es sich dabei um Zulagen,
die der Bürger einmal im Jahr vom Staat erhalten kann, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt.
Die wichtigsten Bedingungen sind, dass regelmäßige Einzahlungen in einen so genannten Riester-Sparvertrag
vorgenommen werden. Das können beispielsweise ein Banksparplan, eine private Rentenversicherung
oder auch ein riesterfähiger Fondssparplan sein. Als riesterfähig wird ein Finanzprodukt dann bezeichnet,
wenn nach Fälligkeit des Vertrages eine lebenslange Rente gezahlt wird, das Kapital gesichert ist und keine
Auszahlung erfolgt, bevor der Sparer nicht mindestens 60 Jahre alt ist. Da es verschiedene
Sparformen gibt, in welche Sie die Riester-Zulagen einbinden können, ist ein Riester-Rente Vergleich
sinnvoll. Zwar sind alle Riesterprodukte sicher, jedoch unterscheiden sie sich zum Teil auch deutlicher,
was die mögliche Rendite betrifft. Diese und noch andere Unterschiede lassen sich sehr gut in einem online
durchführbaren Riester-Rente Vergleich heraus finden. Um die Zulagen bekommen zu können, müssen Sie
mindestens 60 Euro im Jahr in einen Riester-Sparvertrag einzahlen. Zudem müssen Sie eine
rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Selbständige und Freiberufler bekommen
daher im Normalfall keine Riester-Rente. Möchten Sie die höchstmögliche Grundzulage bekommen,
die 154 Euro pro Jahr beträgt, dann müssen Sie jährlich mindestens vier Prozent Ihres Einkommens (Bruttoeinkommens)
in den Riester-Vertrag einzahlen. Wenn ein Ehepartner einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung nachgeht, hat automatisch auch der andere Ehepartner Anspruch auf die Grundzulage.
Sind zudem noch minderjährige Kinder im Haus bzw. bekommen Sie für Ihr Kind/Ihre Kinder noch Kindergeld,
dann erhalten Sie eine weitere Zulage, nämlich die Kinderzulage. Ist das Kind vor 2008 geboren beträgt
diese jährlich 185 Euro, ansonsten sogar 300 Euro im Jahr.
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